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   OLG Stuttgart, 28.07.1992 - 12 U 31/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6954
OLG Stuttgart, 28.07.1992 - 12 U 31/92 (https://dejure.org/1992,6954)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.1992 - 12 U 31/92 (https://dejure.org/1992,6954)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 12 U 31/92 (https://dejure.org/1992,6954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinsame steuerliche Veranlagung von Eheleuten; Pflicht des Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung; Getrennte steuerliche Veranlagung; Schadensersatz wegen Verweigerung der gemeinschaftlichen Veranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 644
  • FamRZ 1993, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 06.03.2009 - 20 U 928/08

    Gemeinsame Veranlagung; Eheleute; Verlusstvortrag

    Ebenso ist das Oberlandesgericht Stuttgart (FamRZ 1993, 191) wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Verbrauch des Verlustvortrags nach § 10d EStG einen Nachteil für den auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung in Anspruch genommenen Ehegatten darstellt.
  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nur dann besteht, wenn diese zur insgesamt geringsten Steuerbelastung der Ehegatten führt (bejahend OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.1997, AZ: 33 W 24/97, Tz. 11, Urteil vom 03.05.2000, AZ: 33 U 23/99, Tz. 4 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.1992, AZ: 12 U 31/92, Tz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1993 - 2 U 17/92

    Zustimmung eines Ehegatten in die Zusammenveranlagung in die Einkommenssteuer;

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  • LG Kleve, 13.06.2012 - 2 O 433/11

    Anspruch auf Rückzahlung einer an den Ehepartner (Insovenzschuldner) gezahlten

    Genauso entschied das OLG Stuttgart in FamRZ 1993, 191 (allerdings ohne eine konkrete Begründung).
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